Nach Zuweisung durch Ihren behandelnden Arzt (Hausarzt oder Facharzt) können physiotherapeutische Behandlungen durchgeführt werden.
Eine chefärztliche Bewilligung ist für die erste Therapieserie üblicherweise nicht erforderlich.
Die Verrechnung erfolgt nicht direkt mit dem zuständigen Sozialversicherungsträger, sondern in Anlehnung an das Wahlarztprinzip.
Die Therapiekosten können bei jedem Termin in bar oder am Ende einer Therapieserie per Erlagschein entrichtet werden.
Für Tarifauskünfte ersuche ich um persönliche Anfrage.
Gemäß §6 Abs.1 Ziffer 19 UStG sind physiotherapeutische Leistungen umsatzsteuerbefreit.